9. Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Lebensmitteln
Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht besteht bei:
– Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
– Produkten, die individuell für den Kunden abgefüllt oder versiegelt wurden,
– Waren, deren Versiegelung (z. B. Vakuumverpackung) nach der Lieferung entfernt oder beschädigt wurde.
Lebensmittelrechtlicher Hinweis:
Da wir ausschließlich Lebensmittel vertreiben, ist aus hygienischen und rechtlichen Gründen eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein berechtigter Mangel vorliegt, den wir zu vertreten haben. Eine Rücknahme von Produkten mit geöffneter oder beschädigter Originalverpackung (z. B. Vakuumfolie) ist nicht möglich, da wir eine Manipulation durch Dritte nicht ausschließen können. Bitte prüfen Sie Ihre Lieferung umgehend nach Erhalt.